Leistungen von Schnell Beratung GmbH
Wir übertreffen Ihre Erwartungen
Unsere Leistungen im Überblick:
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Bauüberwachung Bahn im Bereich Leit- und Sicherungstechnik (LST)
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Überwachung der vertragsgerechten Ausführung im Bereich LST hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine
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Führen der Bauakte und Kaufmännischen Akte nach DB Ril 809 im Bereich Leit- und Sicherungstechnik
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Vertrags- und Mängelmanagement im Bereich LST
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Bauabrechnung und Vorbereitung vertragsrechtlicher Abnahmen im Bereich LST
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Plausibilitätsprüfung und Feinabstimmung von Ablaufplänen
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Sicherstellung der Koordination zum gefahrlosen Ineinandergreifen verschiedener Auftragnehmer
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Überwachung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen
1.
Vertragsrechtliche Aufgaben
2.
Betriebliche Aufgaben
3.
Fachtechnische Aufgaben
4.
Bauaufsichtliche Aufgaben
5.
Aufgaben Arbeits- und Umweltschutz
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Sicherstellen der wirtschaftlichen Belange des Bauherrn durch Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualität. Ril 809.0301 Ziffer 1 Abs. (13)
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Überwachen der Vertragserfüllung inkl. Nachtragsmanagement.
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Entgegennahme der arbeitstäglich fortlaufend nummerierten Bautagesberichte des AN und deren Einstellung in die Bauakte durch die Bauüberwachung. Dies stellt kein Anerkenntnis der Leistungen dar. Ril 809.0301 Ziffer 4 Abs. (10)
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Überwachen, dass die zum Einsatz kommenden Unternehmer die erforderliche Qualifikation und Ausrüstung besitzen. VV BAU, Anhang 7
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Bestätigung der Mengenermittlung durch die Bauüberwachung auf der Grundlage von Abrechnungszeichnungen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich andere Belege für die Mengenermittlung einzelner Positionen vereinbart sind. BVB 16.1.5
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Gemeinsame Aufnahme von örtlichen Aufmaßen mit der Bauüberwachung und Bestätigung dieser durch die Bauüberwachung. VOB/B §14(2)
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Sicherstellen der Einhaltung betriebssicherheitlicher und baubetrieblicher Regelungen und Dokumentation. Ril 809.0301 Ziffer 1 Abs. (13)
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Mitwirkung bei Abstimmungen zwischen Bau und Betrieb (z. B. Baukapazitätsmanagement).
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Mitteilung an Baubetriebsplanung/BBK bzgl. Abweichungen vom geplanten Bauablauf, die zu Änderungen betrieblicher Regelungen führen.
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Überwachen bei Bauzuständen, insbesondere beim Bauen unter dem rollenden Rad, zur Gewährleistung der jederzeitigen Betriebs-, Stand- und Verkehrssicherheit – bei Kreuzungsmaßnahmen auch für andere Verkehrsträger -. VV BAU 2019 I, Anhang 7
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Erstellen von Betra-Anträgen für LST-Maßnahmen.
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Einsatz als Technisch Berechtigter laut Betra.
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Überwachen der Einhaltung der Betra.
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Teilnahme an Baudurchführungsbesprechungen. Ril 809.0301 Ziffer 1 Abs. (13)
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Überwachung der Bauleistungen in dem Fachgebiet Leit- und Sicherungstechnik entsprechend dem öffentlichen Baurecht, den allgemeinen Regeln der Technik und vor allem den freigegebenen Unterlagen.
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Information des BVB bei Planungsmängeln oder Ausführungsproblemen, die erst bei der Baudurchführung erkannt werden. Veranlassung von Planänderungen.
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Sicherstellen der Zustimmung zu Abweichungen von freigegebenen Ausführungsplänen PT1 und PT2 durch den Fachplaner, den Planprüfer sowie den BVB. Gewährleisten der farblichen Übernahme nachträglicher Änderungen in Unterlagen gem. VV BAU-STE Anh. 1.5.
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Verwendung von Bauprodukten/ Bauarten/ Komponenten/ Bauverfahren, die die Anforderungen der VV BAU/BAU-STE erfüllen, bzw. für die eine ZiE mit den erforderlichen Nachweisen über die Verwendbarkeit auf der Baustelle vorliegt.
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Sicherstellung der Beaufsichtigung des Einbaus besonderer Bauprodukte nach VV BAU durch Überwachungsstelle mit Nachweis der entsprechenden Anforderungen und Sachkunde der Hersteller/Fachkräfte.
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Sicherstellen der Dokumentation während des Bauens mit DB Netz AG-eigenen Vorlagen sowie Planverfolgung.
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Koordination verschiedener AN, insofern dies nicht Aufgabe der Bauleitung ist.
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Rückführung rückgebauter Wertstoffe in den Materialkreislauf.
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Sicherstellen zeitgerechter Anzeigen von Abnahmen.
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Veranlassen der Abnahme von Anlagen/-teile mit Dokumentation.
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Rechtzeitige Übergabe der Dokumentation an den PL/IBV zur Inbetriebsetzung.
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Überwachen, dass die Baumaßnahme gemäß den geprüften und freigegebenen Ausführungsunterlagen erfolgt und zusätzliche Bestimmungen umgesetzt werden. VV BAU 2019 I, Anhang 7
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Sicherstellung, dass geprüfte sowie freigegebene Ausführungsunterlagen während der Baudurchführung an der Baustelle vorliegen (§ 13 Abs. 2). VV BAU-STE 5.0 § 15 Abs. 1
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Sicherstellung, dass während der Montage der STE-Anlagen erforderliche Abweichungen von geprüften und zur Bauausführung freigegebenen sicherheitsrelevanten Ausführungsunterlagen diese nur
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nach Zustimmung durch den zuständigen Planersteller, den zuständigen Planprüfer und den Bauvorlageberechtigten ausgeführt werden. Nachträglich vorgenommene Ergänzungen oder Änderungen
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sind in die Unterlagen mit den Farben nach Anhang 1.5 zu übernehmen. Sind dabei Pläne betroffen, die durch das EBA überprüft wurden, so ist dies dem EBA anzuzeigen.
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Sicherstellen des Beginns der (Teil-) Baumaßnahme erst zu dem Zeitpunkt, zu dem alle dafür erforderlichen Unterlagen, u. a. geprüfte und freigegebene Ausführungsunterlagen sowie erforderlichenfalls ZiE, vorhanden sind. VV BAU 2019 I, Anhang 7
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Information der BVB bei Planungsmängeln und/oder Ausführungsproblemen, die erst bei Bauausführung erkannt werden sowie Anforderung der erforderlichen Planänderungen.
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Anzeige der Abnahmen protokollpflichtiger Tätigkeiten (in der Regel mind. eine Woche vor dem eigentlich gewünschten/erforderlichen Termin der Abnahme) beim EBA.
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Sicherstellung, dass die Abnahmeprüfung durch anerkannte Abnahmeprüfer durchgeführt wird.
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Schaffung der Voraussetzungen für die Abnahmeprüfung mit EBA Beteiligung gemäß § 17 dieser VV.
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Prüfung der Einhaltung umweltgesetzlicher/umweltbezogener Vorgaben des DB Konzerns wie z. B.:
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Umweltgerechte und vertragskonforme Entsorgung (z. B. Bauschutt, Altstoffe) inkl. ordnungsgemäße Bereitstellung unter Berücksichtigung bestehender Rahmenverträge der DB AG. Ril 809.0301 Ziffer 1 Abs. (13)
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Sicherung vereinbarter Entsorgungslogistik, Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
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Durchführen der Sicherungsüberwachung, sofern die Anforderungen des Abs. 3 der Ril 132.0118A03 erfüllt werden und nach Entscheidung der Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS).
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Sicherstellen der rechtzeitigen Bestellung der Sicherungsleistung unter Beteiligung der BzS gemäß deren Anordnung im Sicherungsplan.
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Abstimmung/Dokumentation ggf. erforderlicher Anpassungen von Sicherungsmaßnahmen mit BzS.
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Sicherstellen, dass sich keine Gefahren aus dem Bahnbetrieb für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergeben.
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Überwachen des sicheren Betriebs auf der Baustelle, insbesondere Überwachung der Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen (bei Unternehmensarbeiten nur im Rahmen der Pflichten der Auftraggeberin) sowie des gefahrlosen Ineinandergreifens von Unternehmensarbeiten. VV BAU 2019 I, Anhang 7